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Berufsgenossenschaft - BGR 234

BGR 234, DGUV 108-007 und DIN EN 15635: Für die Mitarbeiter in der Logistikbranche sind diese Zahlen- und Buchstabenkombinationen alltägliches Praxiswissen. Die Inhalte der „Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit“ (BG-Regeln) wie die BGR 234 sind zentraler Bestandteil des Regelwerks. Sie betreffen „Lagereinrichtungen und -geräte“ und sind heute Teil der DGUV-Regel 108-007. Herausgeber ist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. Die Prüfung der Lagereinrichtung und Geräte ist in der DIN EN 15635 mit der Überschrift „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“ geregelt.

Berufsgenossenschaftliche Regeln (BG-Regeln), dienen zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Diese Regeln (Arbeitsschutz, Unfallvorschriften aus BGR-234) sollen den Unternehmer bei der Umsetzung seiner Pflichten unterstützen, Arbeitsunfälle, berufsbedingte Erkrankungen oder Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Mit diesen Empfehlungen der BGR können die geforderten Ziele zum Schutz der Arbeitnehmer erreicht werden. Andere Lösungen um diesen Schutz zu gewährleisten sind möglich, wenn die Sicherheit in gleicher Art gewährleistet ist.