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Flurförderfahrzeuge

Flurförderzeuge werden zum Transport von Gütern innerhalb eines Betriebes verwendet. Sie sind zum Befördern, Ziehen oder Schieben, auf Rädern laufend und frei lenkbar [BGV D27, bisherige VBG36 Stand 2002]. Hubwagen, Schlepper oder auch Stapler zählen zu den Förderfahrzeugen, die frei beweglich sind und nicht spurgeführt. Eine weitere Fördermöglichkeit ist die Benutzung von fahrerlosen Transportfahrzeugen, die automatisch gesteuert sind. 

Laut DGUV Vorschrift 68 §2 (Absatz 2) sind Flurförderzeuge mit Hubeinrichtungen zusätzlich zum Heben, Stapeln oder Einlagern von Lasten gedacht. Aus gesundheitlichen Gründen sollten Benzin oder Diesel betriebene Fahrzeuge nicht in geschlossenen Räumen zum Einsatz kommen, sondern an Arbeitsplätzen im Freien oder durchlüftet ihren Verwendungszweck finden. 

Vor Inbetriebnahme eines motorisierten Flurförderzeuges muss der Fahrer über die ordnungsgemäße Nutzung informiert werden und den Besitz eines Staplerscheines vorweisen.  Wenn die Nutzung z. B. eines Gabelstaplers den Straßenverkehr beeinflusst, sind die Verordnungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.