Muss das Regal im Boden / Wand befestigt werden?
Eine Verankerung im Boden ist nicht vorgeschrieben, außer bei einem Höhen / Tiefenverhältnis größer als 5:1 (die Höhe, in der die oberste Einhängung des Bodens erfolgt), gilt die Richtlinie der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Regel 208-061. Das Regal muss gegen Kippen gesichert werden.
Mithilfe von Distanzstücken ist eine Wandbefestigung möglich. Sie benötigen pro Regalständer bis zu einer Höhe von zwei Meter, 2 Distanzstücke. Wir empfehlen Ihnen 3 Distanzstücke ab einer Höhe von drei Meter zu verwenden.
Hier finden Sie die Distanzstücke für unsere Lagerregale.