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Belastungsschild
Ein Belastungsschild oder Regalbelastungsaufkleber informieren über die zulässige Fachlast und die maximale Feldlast von Schwerlastregalen im betrieblichen Umfeld. Das betrifft insbesondere Lagerregale, Palettenregale oder Kragarmregale mit einer Fachlast von über 200kg und einer Feldlast von mehr als 1000kg. Diese Informationspflicht gilt für feststehende Regale ebenso wie für fahrbare Regale oder fahrbare Schränke.
Die DGUV 108-107 (ehemals BGR 234), die DIN EN 15512 und die DIN EN 15635 schreiben vor, dass ein Belastungsschild informieren muss über: Hersteller bzw. Händler, Modelltyp, Baujahr, die zulässige Fach- und Feldlast sowie bei Kragarmregalen über die Ständerlast (einseitig/doppelseitig) und die Armlast.
Wir empfehlen, an jedem dritten bis vierten Ständer ein Belastungsschild anzubringen, das für Mitarbeiter und externe Besucher gut sichtbar ist. Sollte der Aufbau der Regale ohne das Anbringen von Belastungsschildern erfolgen, wird das bei der nächsten Regalinspektion beanstandet. Ein fehlendes Belastungsschild alleine ist aber kein ausreichender Grund, das Regal zu sperren. Der Betreiber erhält vielmehr die Auflage seiner Informationspflicht mit dem Anbringen der Belastungsschilder innerhalb einiger Wochen nachzukommen.
Belastungsschilder immer inklusive
Bei unseren Regal- und Lagerlösungen zählen die jeweiligen Belastungsschilder immer mit zum Lieferumfang wie alle für die Montage benötigten Kleinteile. Die Bolzenanker und Querverstrebungen bzw. Diagonalverstrebungen für die erforderliche Standsicherheit werden mitgeliefert. Kunden von TOPREGAL müssen kein Material für die Montage bzw. Installation separat kaufen und können direkt nach der Lieferung mit dem Aufbau beginnen.
Auf den im Lieferumfang enthaltenen Belastungsschildern von TOPREGAL sind die maximalen Fach- und Feldbelastungen aufgeführt.