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Hebebühne
Die DGUV definiert Hebebühnen als Hebeeinrichtungen mit geführtem Lastaufnahmemittel, auch wenn die Führung nur durch die Tragkonstruktion erfolgt. Hebebühnen gibt es in unterschiedlichen Bauarten, zum Beispiel als Hubarbeitsbühne, Fahrzeug-Hebebühne, Hubtisch, Hubladebühne oder mastgeführte Kletterbühne, so die DGUV. Darüber hinaus zählen Hebebühnen ebenso wie Gabelstapler, Hubwagen und Hochhubwagen zu den Flurförderfahrzeugen. Diese werden zum Transport von Gütern sowie zum Heben, Stapeln und Einlagern von Lagergut in Lagerregalen oder Kragarmregalen eingesetzt Hebebühnen können im Gegensatz zu Hubarbeitsbühnen nur senkrecht auf und ab bewegt werden. Sie lassen sich weder drehen noch seitlich bewegen.