Es gibt zwei Arten von Betriebseinrichtungen, die technische und die kaufmännische Betriebseinrichtung. Zu einer technischen Betriebseinrichtung zählen alle betrieblichen Gegenstände, die zur Produktion und Lagerung benötigt werden, z.B. Anlagen, Maschinen, Lagerregale etc.
Zur kaufmännischen Betriebseinrichtung gehören alle Wertgegenstände, die zu der Einrichtung des Unternehmens notwendig sind, z.B. Büromöbel, Drucker und Computer, Kopierer etc. Durch das betriebliche Rechnungswesen kann die vorhandene Betriebseinrichtung ermittelt werden.
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